Liebe Eltern,

das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Schulkinder wirksam vor Masern zu schützen.

Nach § 20 Absatz 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler, die am 1. März 2020 bereits eine Schule besuchen, der Schulleitung bis zu den Sommerferien einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:

1. durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder

2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder

3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder

4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Sofern Ihnen weder der Impfausweis noch eine andere Bescheinigung über die erfolgte Masernschutzimpfung (z.B. Anlage zum Untersuchungsheft) vorliegt, sollten Sie sich an Ihre Haus- oder Kinderärztin bzw. an Ihren Haus- oder Kinderarzt wenden. Sie/Er kann gegebenenfalls fehlende Impfungen nachholen, eine bereits erfolgte Impfung (die nicht in den Impfausweis eingetragen wurde) bestätigen, eine bereits durchlittene Masernerkrankung oder den entsprechenden Immunstatus bestätigen. Sofern aus medizinischen Gründen eine Masernschutzimpfung bei Ihrem Kind nicht möglich ist (Kontraindikation), kann sie/er auch hierüber ein ärztliches Zeugnis ausstellen mit Angabe des Zeitraums, für den die Kontraindikation gilt.

Wir möchten die Vorlage der Nachweise nach Jahrgängen gestaffelt durchführen und lassen die Nachweise über die Klassenlehrer einsammeln. Hierzu beachten Sie bitte auf der Homepage den entsprechenden Fahrplan.

Für die Jahrgangsstufe 9 wurde der Termin zur Vorlage eines der oben genannten Nachweise auf den 19.06.2020 festgelegt.

Image