Unterricht nach den Pfingstferien

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Eltern,

erfreulicherweise ist auch im Landkreis Karlsruhe die Sieben-Tage-Inzidenz stark gesunken und liegt derzeit stabil unter 50, so dass nach den Pfingstferien etwas mehr Normalität in den Alltag und nun endlich auch in die Schulen zurückkehrt.

Für die Schulen bedeutet dies: „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“:

  • Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-9 lt. aktuellem Stundenplan (kein Wechselunterricht, keine Notbetreuung) unter Einhaltung der Hygieneregeln, der Masken – und Testpflicht.
  • Die Abschlussklassen kommen in den beiden Wochen nach den Pfingstferien nur an den Prüfungstagen in die Schule.
  • Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Masken, keine Alltagsmasken) im Unterricht und auf dem gesamten Schulgelände
  • Das Pausengelände ist in Bereiche für die jeweiligen Klassenstufen eingeteilt, hier kann vom Tragen der Maske abgesehen werden, sofern die Abstände eingehalten werden.
  • Es besteht weiterhin Testpflicht, wobei von Covid-19 Genesene (Nachweispflicht) nicht der Testpflicht unterliegen. Die Testung erfolgt an den im Stundenplan ausgewiesenen Stunden.
  • Nach wie vor besteht keine Präsenzpflicht, d.h. die Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird. Aufgrund unserer Aufsichtspflicht bitten wir umgehend um eine (erneute) formlose Mitteilung per E-Mail an das Sekretariat, wenn Ihr Kind im Fernlernen verbleibt.

Die aktuelle Corona-Verordnung ist bis Ende der ersten Schulwoche nach den Ferien gültig. Das Land Baden -Württemberg hat bereits weitere Veränderungen ab der zweiten Schulwoche angekündigt, über die wir Sie selbstverständlich zeitnah informieren werden.