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Informationen zur Abschlussprüfungen (27.März 2020)

Die fächerübergreifende Kompetenzprüfung, die Teil der Realschulabschlussprüfung ist, entfällt!
Die in § 9 Abs. 5 der Notenbildungsverordnung vorgegebene Verpflichtung zur Durchführung einer fachinternen Überprüfung im gewählten Wahlpflichtfach und im Fächerverbund Naturwissenschaftliches Arbeiten (Klasse 10 der Realschule) ist ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte fachinterne Überprüfung bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende fachinterne Überprüfung ausdrücklich wünscht, soll sie aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden. Sofern dies nicht während des Unterrichtszeitraums möglich ist, sind andere Formen der Darstellungen möglich.

Termine Realschulabschlussprüfung (Link zum Kultusministerium)

Schriftliche Prüfung

Haupttermin:       Deutsch: Mittwoch, 20. Mai 2020
                     Mathematik: Montag, 25. Mai 2020
                          Englisch: Mittwoch, 27. Mai 2020

Nachtermin:         Deutsch: Dienstag, 16. Juni 2020
                      Mathematik: Donnerstag, 18. Juni 2020
                           Englisch: Montag, 22. Juni 2020

Nachnachtermin:   Deutsch: Mittwoch, 1. Juli 2020
                       Mathematik: Freitag, 3. Juli 2020
                            Englisch: Montag, 6. Juli 2020 

Mündlicher Prüfungszeitraum: Montag, 20. Juli 2020 bis Mittwoch, 29. Juli 2020
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Verschiebung der Abschlussprüfungen

Der Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen in Baden-Württemberg wird vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 verlegt. „Mit dem Terminplan wollen wir ermöglichen, dass die Schülerinnen und Schüler genügend Zeit für die Vorbereitung haben. Oberstes Ziel ist, dass alle faire Bedingungen für ihre Abschlussprüfungen bekommen“, sagt Kultusministerin Eisenmann.

Link zum Kultusministerium

Geplante Termine für die Realschulen:

1. Hauptprüfungstermine vom 20. bis 28. Mai 2020,

2. erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 23. Juni 2020,

3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,

4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,

5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020.

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Schulschließung: Unterrichtsmaterial

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Realschule,

da ab Dienstag, den 17.03. alle Schulen vorrübergehend geschlossen sind, werden alle Schülerinnen und Schüler über unsere Plattform DATO mit Material und Aufgaben für die nächsten Wochen versorgt. So kann zuhause entsprechend des Stundenplans selbstständig weitergearbeitet werden. Mit dieser Anleitung zeigen wir euch, wie ihr an die Unterrichtsmaterialen und Aufgaben eurer Lehrerinnen und Lehrer gelangt.

 1. Öffnet unsere Schulhomepage rs-badschoenborn.de. Hier findet ihr aktuelle News rund um unsere Schule. Achtet darauf, dass ihr einen aktuellen Browser (Chrome, Firefox o.Ä.) und einen PDF-Reader installiert habt.

 2. Klickt im Bereich SCHÜLER auf WOCHENPLÄNE Link zum Einloggen . Nun müsst Ihr euch mit euren persönlichen Zugangsdaten einloggen, welche mit der Anleitung am Montag verteilt wurden. Sollten euch diese Zugangsdaten trotzdem nicht bekannt sein, schreibt eine Mail an die folgende Mailadresse wochenplaene@bad-schoenborn-realschule.de .

 3. Nun seht ihr für eure Klasse eure Aufgaben. Geht bitte sowohl mit den Zugangsdaten, als auch mit den Dateien vertraulich um.

 4. Bei Fragen zu den Aufgaben findet ihr auf dem jeweiligen Aufgabenblatt eine Kontaktmöglichkeit zu eurem Lehrer.

Darüber hinaus gibt es einige allgemeine Online-Lernplattformen, die jeweils nach Unterrichtsfächern gegliedert sind. Auch viele Schulbuchverlage und andere Plattformen bieten derzeit Gratiszugänge an. Hier finden Sie einige Links und Ideen.

Wir wünschen euch gutes Gelingen! Bleibt gesund!

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27.02.2020

Das Kultusministerium hat alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger in Baden-Württemberg in Hinblick auf das Coronavirus informiert. In einem Schreiben von Amtschef Michael Föll vom 27. Februar hat das Ministerium erste Hinweise gegeben, wie bei Verdacht von Infektionen mit dem Coronavirus umzugehen ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen bereit stehen.

Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung informiert das Kultusministerium ergänzend und konkretisierend in einem zweiten Schreiben über die folgenden erweiterten Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen
(Quelle: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus)

Aktuelle Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute (Stand: 28. Februar 2020) auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann.

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten beziehungsweise Tätigen.